Welche Tätigkeiten führt ein Unfallgutachter aus?

Ein unabhängiger Unfallgutachter, auch Kfz-Gutachter genannt, muss generell bei einem Unfall nicht hinzugezogen werden. Weder der Geschädigte noch der Unfallverursacher sind gezwungen, einen Gutachter hinzuziehen. Der Verursacher eines Unfalls meldet, so schnell es geht, den Unfall bei der Versicherung. Bei Unfallschäden am eigenen Fahrzeug wird die Versicherung die Reparaturmöglichkeiten aufzeigen. In der Regel beauftragt die Versicherung selbst einen Unfallgutachter. Ist der Unfallverursacher mit dem Gutachten, welches die Versicherung beauftragt hat, nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit, einen unabhängigen Kfz-Gutachter selbst zu beauftragen. Dieses Gutachten muss jedoch selbst bezahlt werden. Kommt es zu nennenswerten Differenzen bezogen auf die Höhe des Gesamtschadens, wird abschließend ein Sachverständigenverfahren mit den beiden beteiligten Kfz-Gutachtern durchgeführt.

Der geschädigte Verkehrsteilnehmer sollte seine Versicherung ebenso zügig über den Unfall in Kenntnis setzen. Die Versicherung wird eine Kostenschätzung der zu erwartenden Kosten erwarten. Die Feststellung der Schadenshöhe wird in Form eines Unfallgutachtens oder eines Kostenvoranschlages geschehen. Die Haftpflichtversicherung sieht Schäden bis zu einer gewissen Summe als Bagatellschäden. Diese kleinen Schäden können zumeist online bei der Versicherung gemeldet werden. Doch Vorsicht, hinter vermeintlich kleinen Kratzern kann sich ein größerer Schaden verbergen. Die Karosserie eines Autos kann schnell verzogen sein. In diesem Fall wird der Schaden richtig teuer. Auf den ersten Blick ist dieser Schaden nicht erkennbar.

Eine persönliche Einschätzung ist kritisch zu betrachten. In der Regel ist eine bestimmte Summe schnell erreicht bei den zu erwartenden Werkstattkosten. Ab diesem Wert wird die Versicherung in der Regel einen Unfallgutachter beauftragen. In dem Fall als Geschädigter darf ein unabhängiges Gutachten hinzugezogen werden. Der Geschädigte darf für sich entscheiden, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten für dieses Gutachten übernimmt in diesem Fall die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers.

Der optimale Fall ist, dass Unfallverursacher und Geschädigter sich einig sind, wer an der entstandenen Kollision schuld gewesen ist. Für mögliche Schadensersatzforderungen sowie Schäden des Gegners kommt die Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Die Schäden wiederum am Kfz des Verursachers werden über die Voll- oder Teilkasko abgewickelt.

Ein Unfallgutachter prüft das Fahrzeug auf etwaige Schäden. Schäden, sonstige Mängel und sonstige Defekte, welche nichts mit dem Unfall zu tun haben, werden genau unter die Lupe genommen. Der Gutachter beurteilt den Gesamtschaden und beschreibt die Unfallschäden explizit und so genau wie möglich. Für die Dokumentation fertigt er zusätzlich Lichtbilder an. Die technischen Daten mit Sonderausstattungen werden mit der genauen Beschreibung der Unfalldaten aufgenommen. Die Einschätzung der notwendigen Reparaturen wird dokumentiert. Im Gutachten wird vermerkt, ob es sich um einen etwaigen Totalschaden handelt. In diesem Fall entfällt eine Reparatur und eine Entschädigungssumme wird vermerkt. Es lohnt sich insgesamt, einen Unfallgutachter zu beauftragen.

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