Was macht ein KFZ-Gutachter?

Wenn es im Straßenverkehr gekracht hat, dann ist oftmals guter Rat teuer. In diesem Fall sollte ein KFZ-Gutachter beauftragt werden. Denn nicht immer ist sofort klar, wer hat den Autounfall verursacht bzw. wer ist schuld. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kommt für die Schäden des Unfallverursachers auf. Die Unfallschäden des Verursachers hingegen werden von der Voll- oder Teilkasko beglichen. Bei kleinen Unfallschäden wird von Bagatellschäden gesprochen. In der Regel wird es schnell deutlich teurer. Bei Bagatellschäden ist es oftmals sinnvoll, wenn sich der Unfallverursacher mit dem Unfallgegner einigt, ohne die Versicherung hinzuzuziehen. Durch einen verschuldeten Urlaub wird die Versicherungsprämie oftmals im Folgejahr teurer. Dies ist nicht immer der Fall. Aus diesem Grunde lohnt sich ein Anruf bei der Versicherung.

Damit die Reparaturkosten genau benannt werden können, wird ein KFZ-Gutachter von der Versicherung beauftragt. Dieser muss nicht zwangsläufig akzeptiert werden. Der Geschädigte kann sich selbst einen KFZ-Gutachter aussuchen, wenn er den Verdacht hegt, dass der ausgewählte Gutachter im Zweifelsfall eher zugunsten der gegnerischen Partei entscheidet. Der KFZ-Gutachter begutachtet nicht nur die Schäden des Fahrzeuges, sondern ermittelt den Wert des Fahrzeuges. Der Gutachter dokumentiert jegliche Schäden am Fahrzeug, ebenso Schäden, welche vermutlich vor dem Unfall entstanden sind. Er nimmt zur Beweisaufnahme Fotos vom Fahrzeug von allen Seiten auf. Anschließend schätzt er den etwaigen Reparaturbedarf ab. Der Unfallgeschädigte muss das Fahrzeug nicht zwangsläufig reparieren lassen. Ihm steht frei, ob er sein Fahrzeug reparieren lässt oder den Geldbetrag sich überweisen lässt. Neben den direkten Reparaturkosten wird eine Einschätzung abgegeben, wie lange das Fahrzeug vermutlich in der Werkstatt verweilen wird. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf einen Leihwagen.

Handelt es sich um einen sogenannten Totalschaden, dann wird der Gutachter diese Einschätzung in seinem Gutachten vermerken. Ein Totalschaden wird dann in Betracht gezogen, wenn sich die Reparaturkosten als nicht rentabel erweisen. Somit wird ein Wiederbeschaffungswert für das Fahrzeug ermittelt. Es wird ebenso von einem Restwert gesprochen. Ein Totalschaden wird schneller erreicht als nach einem Unfall unbedingt von außen ersichtlich ist. Ist der Rahmen verzogen, kann es schnell sehr teuer und unrentabel werden.

Die Kosten für den Gutachter orientieren sich zumeist an der Summe des entstandenen Schadens. Hierfür werden von den Verbänden der Berufsgruppe Bemessungsgrundlagen herangezogen. Wobei im Einzelfall es durchaus zu Abweichungen kommen kann. Die Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers beglichen. Es empfiehlt sich jedoch trotzdem entsprechend Rücksprache vor Beauftragung zu nehmen. Denn bei den Gutachten gilt trotzdem das Bestellerprinzip. Wer bestellt, zahlt letztlich die Rechnung. Wird ein weiteres Gutachten nötig, da der Unfallgeschädigte sich eine zweite Meinung einholen möchte, dann wird er in aller Regel dieses selbst bezahlen müssen.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Auto-Experts Tassone GmbH, nachgelesen werden.

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